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Jugendliche reagieren stärker auf Alkohol, Tabak- und Nikotinprodukte als Erwachsene. Regelmässiger sowie übermässiger Konsum verändert das jugendliche Gehirn nachhaltig und negativ. Zudem vergrössert sich bei einem frühen Konsum das Risiko einer späteren Suchterkrankung. Jugendliche sind neugierig, risikobereiter und unerfahrener als Erwachsene. Um eine möglichst gesunde Entwicklung zu unterstützen, gelten Jugendschutzgesetze. Der Verkauf und die Abgabe von Alkohol und Tabakprodukte ist wie folgt geregelt:

  • kein Alkohol und keine Tabakprodukte an unter 16-Jährige
  •  keine Spirituosen, Aperitifs und Alcopops an unter 18-Jährige
Für E-Zigaretten gibt es noch keine gesetzlichen Regelungen. Mit dem neuen nationalen Tabakproduktegesetz, welches voraussichtlich Mitte 2024 in Kraft tritt, wird diese Lücke geschlossen. Das Gesundheitsamt bietet Unterstützung und Beratung für Gemeinden, für Veranstalter und Verkaufsstellen bei der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

Testkäufe Alkohol und Tabak
Im Kanton Graubünden sind die Gemeinden für die korrekte Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen im Bereich Alkohol und Tabak zuständig. Mit kostenlosen Monitoring-Testkäufen unterstützt Sie das Gesundheitsamt bei der Durchsetzung der Jugendschutzgesetze. Leitfaden: Testkäufe Alkohol und Tabakwaren. Bei Interesse melden Sie sich bei Kevin Meier.

Jugendschutz-Schulungen
Das Gesundheitsamt bietet Gemeinden und Veranstaltenden kostenlose Personalschulungen für das Verkaufs- und Servicepersonal. Die Schulung vermittelt Fakten zum Alkohol- und Tabakkonsum bei Jugendlichen, zu gesetzlichen Bestimmungen und konkrete Handlungsbeispiele zum Verkauf der Substanzen. Bei Interesse melden Sie sich bei Kevin Meier.

Jalk.ch – Online-Schulung
Eine Online-Schulung zum Thema Jugendschutz beim Alkoholverkauf – für das Verkaufs- und Servicepersonal. Zur Online-Schulung

Jalk ID Scan App
Mit Hilfe der App wird das Ausweisdokument gelesen und das Alter der Person angezeigt. Zur App